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Frühstudium

Eckpunkte im Semesterverlauf

Weitere Treffen werden mit dem jeweiligen Fachmentor individuell verabredet. Die für das aktuelle Semester relevanten Termine finden sich unter Aktuell. Detailierte Hinweise werden für jedes Semester auf einem Infoblatt zusammengestellt und jedem Frühstudierenden zu Vorlesungsbeginn bei der Einführungsveranstaltung bzw. per Post zugesendet.

Teilnahme an Prüfungen

Frühstudierende können in den für sie ausgewählten Veranstaltungen an den Prüfungen teilnehmen, sofern sie ggf. die jeweiligen Zulassungsungsvoraussetzungen (z.B. Lösen einer vorgegebenen Mindestanzahl von Übungsaufgaben) erbracht haben. In zulassungsbeschränkten Fächern können keine Prüfungsleistungen erbracht werden.

Die jeweiligen Regelungen zur Veranstaltungs- bzw. Prüfungsanmeldung sind zu beachten. Da Frühstudierende nicht in SB@Home (dem universitätsweit für regulär Studierende genutzten Studien- und Prüfungsverwaltungssystem) geführt werden, sind hier Sonderregelungen zu treffen. Der Fachmentor informiert gerne über Details und bietet ggf. Unterstützung.

Bei der Prüfungsanmeldung händigt der Frühstudierende dem Prüfer ein Formblatt Mitteilung zu einer im Frühstudium abgelegten Teilmodulprüfung aus. Der Prüfer trägt dort nach der Prüfung die Prüfungsdaten und das Ergebnis ein und leitet das Formular intern über den Fachkoordinator an das Prüfungsamt weiter.

Anerkennung von Prüfungsleistungen für ein späteres Studium

Im Frühstudium erworbene Leistungen können nach Erwerb der Hochschulreife auf Antrag zu Beginn eines regulären Studiums anerkannt werden (§ 42 Abs. 3 BayHSchG). Hierzu meldet sich der Frühstudierende unter Vorlage seines Abiturzeugnisses und seines Personalausweises beim Prüfungsamt und erhält für die zur Anrechnung beantragten Prüfungsleistungen eine Bestätigung, die entweder bei einer anderen Hochschule vorgelegt werden kann (und dort wie bei jedem Studienortwechsler entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnungen auf Anrechenbarkeit geprüft werden kann) oder direkt für ein Studium an der Universität Würzburg verwendet werden kann.

Eine Anrechnung von im Frühstudium erbrachten Leistungen ist nur nur Beginn eines Studiengangs (d.h. auch bei einem Studiengangwechsel) möglich.

Anrechung in der schulischen Leistungserhebung

Gemäß KMS VI.3-5S5306.1-29875 vom 23.04.2009 können im Frühstudium erbrachte Leistungen bei der Leistungsbewertung an bayerischen Schulen berücksichtigt werden. Die Entscheidung über Anrechenbarkeit, Grad und Umfang liegt alleine bei der jeweiligen Schule.

Fachkoordinator Frühstudium     Institut für Mathematik     Am Hubland     97074 Würzburg      Tel. 0931/31-85029